Читать книгу «Einführung in die deutsche Rechtssprache und die Berufskommunikation / Введение в немецкий язык права и профессиональную коммуникацию» онлайн полностью📖 — Сергея Соболева — MyBook.

Leseverstehen

Lesetext 1

Aufgabe 1.2

Lesen Sie den Text und beachten Sie die Texterläuterungen dabei.

Entstehung von Recht




Aufgabe 1.3

Markieren Sie die richtige Antwort.

1. In welchem Fall können die Regeln des Zusammenlebens problemlos geändert werden?

А. Wenn diese Regeln nur eine kleine Gemeinschaft betreffen.

В. Wenn niemand in der Familie Probleme hat.

С. Wenn eine kleine Gruppe problemlos zusammen lebt.

2. Jeder kann sich auf die Rechtsregeln berufen.

A. Wenn sie alle Konflikte vermeiden.

B. Wenn sie für alle Mitglieder der Gesellschaft bindend sind.

C. Wenn sie ein friedliches und geordnetes Zusammenleben garantieren.

3. In unserer Gesellschaft gibt es viele moralische und religiöse Regeln, die sich von den Rechtsregeln unterscheiden.

A. Es wäre unmöglich moralische und religiöse Regeln durch den Staat durchzusetzen.

B. Weil diese Regeln von Einzelnen oder Gruppen selbst bestimmt und nicht vom Staat durchgesetzt werden.

C. Sie unterscheiden sich nicht, weil Recht und Moral gleich sind.

4. Die Rechtsregeln sind von allen Mitgliedern einer Gesellschaft einzuhalten.

A. Damit alle friedlich und konfliktlos zusammenleben können.

B. Damit alle Konflikte schnell gelöst werden können.

C. Damit alle Auseinandersetzungen in der Gesellschaft verhütet werden können.

5. Rechtliche Regeln ändern sich.

А. Weil sie den Veränderungen in der Gesellschaft angepasst werden müssen.

В. Weil sie nicht alle Mitglieder der Gesellschaft befolgen wollen.

С. Weil sie nicht lange gelten können und sich verändern.


Aufgabe 1.4

Geben Sie den Inhalt des Textes möglichst mit eigenen Worten wieder. Die folgende Übersicht kann Ihnen dabei eine Hilfe sein.

Entstehung von Recht

● Sobald auch nur zwei Menschen zusammenleben, entstehen bestimmte Regeln für das Miteinander.

● Recht entsteht aus dem Bedürfnis, einige Regeln für alle Mitglieder der Gemeinschaft verbindlich zu machen. Es sind dies die Regeln, ohne deren Einhaltung ein geordnetes und friedliches Zusammenleben nicht für möglich gehalten wird.

● Grundsätzlich trennen wir Sitte und Moral vom Recht. Nicht alles was gegen Sitte oder Moral verstößt, ist auch ein Verstoß gegen das Recht.

● Recht ändert sich je nach Zeitalter und ist vom Kulturkreis abhängig.

Aufgabe 1.5

Suchen Sie Beispiele für den Wandel der Rechtsauffassungen (früher verboten, heute erlaubt, oder umgekehrt). Diskutieren Sie im Kurs.

Aufgabe 1.6

Recht und Moral sind nicht deckungsgleich. Darum geht es auch teilweise im Lesetext 1. Führen Sie Ihre eigenen Beispiele an.

Lesen Sie die folgenden Texte und äußern Sie sich zum Thema:
“Kleine Lügen schaden nicht”

Text A

Wer kennt sie nicht – die kleinen Lügen des täglichen Lebens. Wenn uns diese unsympathischen Leute wieder mal zum Abendessen einladen wollen und wir mit einem freundlichen “Schade, wir haben schon etwas vor” antworten. Oder wenn wir der Freundin, die uns voller Stolz ihr ausgesprochen hässliches neues Kleid vorführt, schmeicheln: “Doch – wirklich hübsch”. Oder wenn wir gar den Personalchef beim Einstellungsgespräch auf die Frage nach unseren Deutschkenntnissen beschwindeln: “Gut bis sehr gut”. In Wirklichkeit haben wir Mühe, verschüttete Schulkenntnisse auszugraben. Man schwindelt und hat immer ein schlechtes Gewissen. Gut, dass uns jetzt der Soziologe Professor Müller zu Hilfe gekommen ist. Er sprach mit insgesamt 130 weiblichen Studenten je eine Viertelstunde – und ließ dann das Gespräch von den Kandidaten schriftlich wiedergeben. Das Resultat: Nur 35 beschrieben das Gespräch ehrlich, 95 schwindelten zu ihren Gunsten. Lügen wir in den kleinen Dingen des Lebens also weiter, die Wissenschaft stützt uns. “Und im Übrigen”, meint Professor Müller, “ist manche Lüge moralischer als die Wahrheit. Wer sagt schon gerne: Ich nehme die Einladung nicht an, ich kann Sie nämlich nicht ausstehen”.

Text B

Die Moral besteht aus Verhaltensnormen, die in der Gesellschaft als besonders wichtig angesehen werden (Sozialmoral). Verstöße werden in den Kategorien “gut” und “böse” missbilligt. Moralische Normen können, müssen aber nicht staatlich sanktioniert sein. So ist etwa das allgemeine Tötungsverbot staatlich sanktioniert und gehört damit sowohl moralisch als auch rechtlich unzulässig, während das allgemeine Verbot zu lügen nur moralisch unzulässig ist. In besonderen Fällen knüpft das Recht aber auch an eine Lüge Rechtsfolgen, z.B. beim Betrug (§ 263 StGB) oder bei der Falschaussage vor Gericht (§ 153 StGB).

Ju r i s t i s c h e s W ö r t e r b u c h


Lesetext 2

Aufgabe 1.7

Lesen Sie den Text und berücksichtigen Sie die Texterläuterungen dabei.

Kredite für Kinder



Aufgabe 1.8

Markieren Sie die richtige Antwort.



Aufgabe 1.9

Schildern Sie das im Lesetext 2 erwähnte Problem. Wie wird dieses Problem in Russland gelöst?

Was meinen Sie, würden Ihre Eltern für Ihre Schulden aufkommen. Diskutieren Sie im Kurs. Beachten Sie die entsprechenden Redemittel in Anhang 1.

Vergleichen Sie im Text angeführte Gesetze mit den entsprechenden russischen Rechtsnormen. Gibt es Unterschiede?

Grammatik mit Sinn und Verstand

Lesetext 3

Aufgabe 1.10

Lesen Sie den Text und ergänzen Sie die Lücken so, dass der Sinn des Originaltextes erhalten bleibt. Am Rand finden Sie die Wörter aus dem Originaltext, die Sie nötigenfalls umwandeln müssen.

Übersetzen Sie den Text ins Russische und äußern Sie sich ausführlich zum Inhalt des Textes.

Umtausch: Reduzierte Ware

Berufskommunikation

Vorstellung und Gesprächseröffnung

Redemittel

• wie kann man sich selbst vorstellen – как можно себя представить

○ Mein Name ist Klein. – Моя фамилия Кляйн (меня зовут Кляйн). // Ich heiße Paul Klein. – Меня зовут Пауль Кляйн. // (Kennen wir uns schon?) Ich bin Paul Klein. – (Мы уже знакомы?) Я Пауль Кляйн.

○ Müller von der Firma X. – Мюллер, фирма X (представитель фирмы X). // Ich bin Herr Müller von der Firma X. – Я господин Мюллер, представитель фирмы Х (из фирмы Х). // Ich komme von der Firma X. Müller ist mein Name. – Я являюсь представителем фирмы Х. Моя фамилия Мюллер (Меня зовут Мюллер).

○ Darf ich mich vorstellen? – Разрешите (позвольте) представиться? // Erlauben Sie, dass ich mich vorstelle? Meier ist mein Name. – Позвольте представиться, моя фамилия Майер (меня зовут Майер).

○ Entschuldigen Sie bitte, ich habe mich noch gar nicht vorgestellt. Kluge ist mein Name. – Извините, пожалуйста, я же не представился. Моя фамилия (меня зовут) Клуге.

• wie kann man andere vorstellen – как можно представить других лиц (своих коллег)

○ Darf ich vorstellen? – Разрешите (Вам) представить. // Darf ich Sie bekannt machen? – Разрешите Вас познакомить? // Ich glaube, Sie kennen einander noch nicht. – Я полагаю (думаю) Вы еще не знакомы. // Übrigens, kennen Sie sich schon? Herr Müller von der Firma X, Herr Kluge, unser Fachanwalt. – (А) Вы уже знакомы? Господин Мюллер, представитель фирмы Х, господин Клуге, наш адвокат.

○ Herr Schneider, darf ich Ihnen Frau Schmidt vorstellen. – Господин Шнайдер, позвольте (разрешите) я Вам представлю госпожу Шмидт.

○ Ich möchte Ihnen zuerst unseren neuen Kollegen vorstellen. – Сначала я хотел бы представить Вам наших новых коллег (сотрудников).

○ Ich möchte Sie mit unserem besten Juristen Paul Klein bekannt machen. – Я хотел бы познакомить Вас с нашим лучшим юристом, господином Паулем Кляйном.

• wie muss man auf Vorstellung reagieren – как нужно реагировать при знакомстве

○ Freut mich. – Рад. (Очень приятно.) // Freut mich Sie kennen zu lernen. – Приятно с Вами познакомиться. // Sehr angenehm. – Очень приятно. // Schön, Sie persönlich kennen zu lernen. – Рад, что мы наконец-то познакомились лично.

○ Ich wollte Sie schon lange kennen lernen. – Я давно хотел(а) с Вами познакомиться.

○ Mit Ihnen hatte ich ja bereits so häufig telefoniert. ≈ Мы с Вами часто общались по телефону.

• wie kann man seine Arbeit vorstellen – как можно кратко рассказать о своих обязанностях

○ Mein Name ist Müller, und ich bin in der Kanzlei für Kaufver-träge verantwortlich. – Меня зовут Мюллер. В нашей адвокатской конторе (в нашем бюро) я отвечаю за договоры купли-продажи.

○ Ich bin zuständig für Zivilprozesse. (Ich arbeite in der Abteilung für Prozessführung.) – Я специализируюсь на гражданском процессе (на процессе по гражданским делам).

○ Ich bin Geschäftsführer der Firma X. – Я управляющий (ответственный руководитель) фирмы Х.

Musterdialog

▫ Guten Tag! Darf ich mich vorstellen? Ich komme von der Kanzlei X. Müller ist mein Name.

▪ Karl Schmidt. Nett, Sie mal persönlich kennen zu lernen. Kommen Sie bitte (he)rein.

▫ Danke. Ich hatte ja bereits so oft mit Ihnen telefoniert.

▪ Ja genau. Setzen Sie sich doch bitte. Darf ich Ihnen etwas zu trinken anbieten?

▫ Ein stilles Mineralwasser, bitte.

▪ Wenn es Ihnen recht ist, würde ich Ihnen unsere Firma erst einmal kurz vorstellen. // Ich würde vorschlagen, dass wir gleich mit dem geschäftlichen Teil beginnen.

Rollenspiele


?☻? Juristen-Quiz ?☻?

Aufgabe 1.11

A. Schlagen Sie unbekannte Wöter im Wörterbuch nach und übersetzen Sie den lateinischen Spruch. Was ist unter diesem Spruch zu verstehen? Diskutieren Sie im Kurs.

► Cessat ratio, cessat lex ◄

B. Wahr oder nicht wahr?

Finden Sie die Antwort in Nachschlagewerken oder recherchieren Sie im Internet.

► Der Besitzer einer Sache darf Gewalt anwenden, wenn jemand versucht, ihm diese Sache wegzunehmen. ◄

☺ Juristen-Humor ☺

Aufgabe 1.12

Lesen Sie den Witz und überlegen Sie sich, wie viel Sie als Jurist / Juristin gleich nach dem Abschluss Ihrer Ausbildung im Monat verdienen möchten.

☺☺☺

Ein Junganwalt beim Vorstellungsgespräch in einer renommierten Kanzlei.

Wie viel verdiene ich da denn im Monat?

Oh, so ungefähr 1800 Euro.

(Der junge Anwalt enttäuscht.) Das ist aber wenig.

Naja, das wird aber später mehr!

Gut, dann komme ich später noch mal wieder!

Abschnitt 2
DURCHSETZUNG VON RECHTSREGELN

Nützliche Wörter und Wendungen

Rund um das Wort Gesetz

Gesetz n -(e)s, -e закон

ein Gesetz annehmen (beschließen, verabschieden) – принять закон;

ein Gesetz anwenden – применять закон;

ein Gesetz aufheben (abschaffen, außer Kraft setzen) – отменить закон;

ein Gesetz auslegen – толковать закон;

vom Gesetz abweichen – отступить от закона;

ein Gesetz befolgen (sich an das Gesetz halten) – соблюдать закон;

ein Gesetz bekanntmachen (veröffentlichen, proklamieren) – обнародовать закон;

ein Gesetz durchführen – ввести закон в действие, проводить закон;

ein Gesetz einbringen – внести законопроект;

ein Gesetz erlassen – издать закон;

ein Gesetz umgehen – обходить закон;

ein Gesetz verletzen (übertreten), gegen ein Gesetz verstoßen – нарушать (переступать) закон;

im Namen des Gesetzes – именем закона;

laut (nach dem) Gesetz – по закону, согласно закону;

in Kraft sein (bleiben) – быть в силе, оставаться в силе;

in Kraft treten – вступить в силу;

Gesetzblatt n – вестник законов, законодательный информационный бюллетень;

Gesetzbuch n – кодекс, уложение, свод;

Gesetzesentwurf m – законопроект;

Gesetzesänderung f – изменение закона;

Gesetzesinitiative f – законодательная инициатива;

Gesetzeskraft f – сила закона, законная сила;

Gesetzessammlung f – собрание законов;

Gesetzesumgehung f – обход закона;

Gesetzesvorbehalt m – оговорка в законе, законодательное ограничение;

Gesetzesvorlage f – законопроект;

* * *

Grundgesetz (GG) n – Основной закон (название конституции ФРГ); Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) n ≈ Конституция Австрии; Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) n – Гражданский кодекс ФРГ, Германское гражданское уложение (ГГУ); Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) n – Гражданский кодекс Австрии, Австрийское гражданское уложение; Zivilprozessordnung (ZPO) f – гражданский процессуальный кодекс; Strafgesetzbuch (StGB) n – уголовный кодекс; Strafprozessordnung (StPO) f – уголовно-процессуальный кодекс;

gesetzgebend – законодательный, → gesetzgebende Gewalt f – законодательная власть; → Gesetzgeber m – законодатель; → Gesetzgebung f – законодательство, законодательная деятельность; → Gesetzgebungsverfahren n – законодательный процесс; → Gesetzgebungszuständigkeit f, -kompetenz f – законодательная компетенция;

gesetzlich – законный; gesetzlicher Richter m – судья, назначенный для рассмотрения определенной категории дел; gesetzlicher Vertreter m – законный представитель; gesetzliches Schuldverhältnis n – обязательственное отношение; gesetzliches Zahlungsmittel n – законное платежное средство; gesetzlich geschützt – охраняемый законом;

gesetzmäßig – закономерный, законный, в соответствии с законом; → Gesetzmäßigkeit f – законность, закономерность;

gesetzwidrig – противозаконный, незаконный, нелегальный; → Gesetzwidrigkeit f – противозаконность, незаконность, беззаконие

Aufgabe 2.1

Schreiben Sie den Buchstaben für das passende russische Äquivalent in das Kästchen unten. Gibt es für einen deutschen Begriff bzw. eine Wendung kein geeignetes Äquivalent, dann schreiben Sie den Buchstaben X in das Kästchen.


Deutsch: 1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); 2. Gesetzgebungskompetenz; 3. gesetzwidrig; 4. Strafgesetzbuch (StGB); 5. in Kraft treten; 6. Gesetzbuch; 7. ein Gesetz verletzen; 8. gesetzlicher Vertreter; 9. ein Gesetz befolgen; 10. gesetzgebende Gewalt; 11. Gesetzentwurf; 12. Grundgesetz (GG); 13. laut Gesetz; 14. ein Gesetz verabschieden; 15. ein Gesetz veröffentlichen.

Russisch: a. основной закон; b. законный судья; c. вступить в силу; d. законопроект; e. уголовно-процессуальный кодекс; f. уложение; g. законодательная компетенция; h. нарушать закон; i. согласно закону; j. обнародовать закон; k. принять закон; l. противозаконный; m. соблюдать закон; n. гражданский кодекс; o. законодатель.

Leseverstehen

Lesetext 1

Aufgabe 2.2

Lesen Sie den Text und beachten Sie die Texterläuterungen dabei.

Durchsetzung von Rechtsregeln




Aufgabe 2.3

Markieren Sie die richtige Antwort.

1. Am Beginn der Entstehung von Regeln ist deren Durchsetzung Sache des Einzelnen. Dabei können Probleme entstehen.

А. Weil jeder selbst für “sein” Recht sorgt und sich im Recht fühlt.

В. Weil jeder der Stärkste sein will.

С. Weil jeder selbst dazu berufen ist, die Regeln auszulegen.

2. Im weiteren Verlauf der Rechtsentwicklung kommt es dazu.

A. Dass nur die Gemeinschaft darüber entscheidet, wer im Recht ist.

B. Dass der Einzelne die Entscheidung trifft, wer im Recht ist.

C. Dass der Einzelne nicht selbst darüber entscheiden darf, wer im Recht ist.

3. Derzeit ist der Staat für die Durchsetzung des Rechts verantwortlich.

A. Weil ein Staatsoberhaupt besonderes Ansehen und besondere Weisheit besitzt.

B. Weil die Rechtsprechung dem Staat überlassen wird.

C. Weil es im Staat viele Leute mit besonderen Erfahrungen und Wissen gibt.

4. Einzelfallentscheidungen werden als nicht ausreichend angesehen.

A. Weil sie unüberschaubar sind.

B. Weil sie kaum vorhersagbar sind.

C. Weil sie die Vorhersehbarkeit von Entscheidungen und damit die Rechtssicherheit nicht gewährleisten können.

5. Man versucht, alle ähnlich gelagerten Fälle durch Entwicklung von (..↓..) zu lösen.

А. Durch Entwicklung von für niemanden erkennbarer Rechtsnormen

В. Durch Entwicklung von allgemeiner und für alle erkennbarer Rechtsnormen

С. Durch Entwicklung von allgemeingültiger und für alle verständlicher Normen


Aufgabe 2.4

Geben Sie den Inhalt des Textes möglichst mit eigenen Worten wieder. Die folgende Übersicht kann Ihnen dabei eine Hilfe sein.

Durchsetzung von Rechtsregeln

● Die Durchsetzung von Recht ist zunächst dem Einzelnen oder der Gruppe, der er angehört, überlassen. Dann entwickeln sich besondere Verfahren für die Rechtsprechung und die Durchsetzung des Rechts. Schließlich werden diese Aufgaben dem Staat übertragen, der nun allein dafür zuständig ist: Gewaltmonopol des Staates.

● Kodifizierung nennt man die wissenschaftliche Ausarbeitung von vollständigen systematisierten Gesetzeswerken.

Aufgabe 2.5

Was versteht man unter dem Gewaltmonopol des Staates? Diskutieren Sie die Frage, wie das Leben ohne dieses Gewaltmonopol aussähe.

Aufgabe 2.6

Füllen Sie die historische Tabelle aus. Nennen Sie die wichtigsten Ereignisse in der russischen Rechtsgeschichte.

Wo: 1. Mitteleuropa; praxiszugewandte Dogmatik; 2. griechische Ankike; 3. Bologna; mittelalterliche Scholastik; 4. Mitteleuropa; neuzeitliches Naturrechtsdenken; Vernunftrechtslehre, christliche Quellen; 5. oströmischer Kaiser Justinian; 6. Deutschland; Historische Schule; 7. französische Universitäten; humanistische Jurisprudenz; 8. römische Rechtsprechung; 9. Deutschland; Pandektistik.

Was: 1. Glossatoren; Glossa Ordinaria; 2. juristische Gutachten; Kautelarjurisprudenz; 3. Entwicklung von Recht aus dem „Volksgeist“; 4. Usus modernus; praktische Jurisprudenz; 5. Systematisierung des alten römischen Rechts; 6. Corpus iuris civilis; 7. Rechtsphilosophie und Gerichtsrhetorik; 8. Rechtskodifikationen; 9. philologische Textaufbereitung antiker Quellen.